A-Ausbildung
Allgemeine Bestimmungen
Die Ausbildungsdauer der Trainerlizenz A beträgt 90 Lerneinheiten, Trainerkandidatinnen und Trainerkandidaten besuchen den Grund- und Aufbaulehrgang (60 LE) sowie einen Wahlpflichtlehrgang (15 LE) aus dem Fortbildungsangebot. Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (15 LE) nachzuweisen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen, sich verbindlich zur Prüfung angemeldet und zwei Exemplare der schriftlichen Hausarbeit/des Coaching Books in digitaler Form eingereicht hat. Eine aktive Mitarbeit im Rahmen der Ausbildung sowie das Halten einer Präsentation (Erläuterungen/Informationen nach Zulassung) im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgang sind verpflichtend und Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Der Prüfungslehrgang findet in der Regel ein bis zwei Monate nach dem Grund- und Aufbaulehrgang statt.
Die A-Lizenz ist für folgende Tätigkeitsfelder vorgesehen:
a) Training und Betreuung von Nationalmannschaften, Mannschaften der 1. Bundesliga,
Auswahlmannschaften der Landesverbände sowie Leistungsmannschaften im Jugendbereich
b) Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen im Spitzenbereich
c) Talentsichtung und -förderung z.B. durch Leitung und Organisation von Stützpunkten und Camps
d) Leitung und Koordination von Trainerstäben
e) Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern A und B
Zulassungsvoraussetzungen
a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands,
b) Besitz der gültigen Trainerlizenz B des DBB,
c) Nachweis verantwortlicher Trainertätigkeit im Hochleistungssport in den letzten zwei Jahren, besonders auf Landesverbandsebene und/oder in den Bundesligen und in der Trainerausbildung,
d) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainern,
e) Weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse
Lehrgangsunterlagen
Nachweis verantwortlicher Trainertätigkeit im Hochleistungssport in den letzten zwei Jahren, besonders aus Landesverbandebene und/oder in den Bundesligen und in der Trainerausbildung. Die Ausbildung zum Trainer oder Trainerin A erfolgt auf der Grundlage des aktuellen A-Curriculums sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Das Curriculum steht für Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmern und Teilnehmerinnen zum Download bereit.
Hausarbeit/Coaching Book
Jede A-Trainerkandidatin und jeder A-Trainerkandidat hat im Rahmen ihrer/seiner A-Ausbildung eine Hausarbeit oder ein Coaching Book als relevanten Prüfungsteil zu verfassen. Das Thema der Hausarbeit kann die Kandidatin und der Kandidat in Absprache mit der Lehr- und Trainerkommission selbst bestimmen. Bearbeitet werden können Themen aus der Sportwissenschaft, der Didaktik und Methodik des Basketballspiels, der Sportorganisation und aus dem Basketballsport nahestehenden Gebieten. Das Thema soll so bearbeitet werden, dass ein praxisrelevanter Beitrag zum Training des Basketballspiels erwartet werden kann.
Für die äußere Form, die Zitiertechnik und den Aufbau gelten die Richtlinien des DUDEN. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 25 Seiten (DIN A4) und ist mit einer eidesstattlichen Erklärung über die eigenhändige Abfassung sowie einem vollständigen Verzeichnis der Literatur und Hilfsmittel zu versehen.Der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission des DBB kann zum Thema der schriftlichen Hausarbeit zusätzlich ein Kolloquium ansetzen. Der DBB hat das Recht, Hausarbeiten oder einzelne Abschnitte daraus zu Lehrzwecken zu verwenden und mit Angabe des Autors zu veröffentlichen.
Das Coaching-Book (Umfang ca. 35 Seiten) ist ein individuelles Werk und soll jeden einzelnen Coach charakterisieren. Jeder Coach kann und soll seine eigenen Schwerpunkte finden und setzen, egal ob er Jugendtrainer ist oder ein BBL-Team trainiert. Das Coaching-Book gibt die eigene Philosophie wieder und beschreibt, was die A-Trainerkandidatin und den A-Trainerkandidat als Trainer ausmacht. Es ist ein Werk, das den Coach in seinem gesamten Trainerleben begleiten soll und durch neue Erfahrungen regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Weitere Hinweise zur Erstellung des Coaching Books werden nach Zulassung zur A-Ausbildung verschickt.
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen seiner/ihrer Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen A-Trainerinnen oder A-Trainern. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden A-Trainer und A-Trainerinnen von Bundesligisten (BBL, ProA, ProB, NBBL, JBBL, DBBL, 2.DBBL oder WNBL) sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene. Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen dokumentiert werden (siehe Hospitationen). Hospitationen können nur in Ausnahmefällen im eigenen Verein absolviert werden.
Online Regeltest für Trainer
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen der A-Ausbildung den Online Regeltest für Trainer im E-Learning des DBB absolvieren und vor der A-Prüfung bestanden haben!
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs eine Power Point Präsentation halten. Nähere Erläuterungen und Information dazu werden nach Zulassung zur Ausbildung per Email verschickt.
A-Lizenz Klausur
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an der A-Ausbildung hat im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs die A-Lizenz Klausur zu absolvieren. Bei Nicht-Bestehen bleibt es der Prüfungskommission vorbehalten die Zulassung zum A-Prüfungslehrgang bzw. zur A-Prüfung zu verweigern.
Lizenverlängerung
Die Trainerlizenz A ist ab Ausstellungsdatum zwei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die A-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkennt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um zwei Jahre verlängert.
In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.
Die Rahmenrichtlinien enthalten weitere Informationen zur Trainingsausbildung des DBB!